Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in der Gastronomie
Ab dem 1. September 2022 ändern sich die Regelungen zur Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Neuerungen betreffen auch Lebensmittelunternehmen wie zum Beispiel Restaurants, Großküchen und ähnliche Einrichtungen der Lebensmittelversorgung. Die Änderungen der Rückverfolgbarkeit werden stufenweise eingeführt. Bisherige/aktuelle Regelung: Sind die Informationen elektronisch verfügbar, sind […]
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